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Es gibt eine Vielzahl von Dokumenten die im Rahmen einer Verkehrskontrolle überprüft werden können. In den Trainings am LAFP Polizei NRW wird allerdings nur eine kleine Auswahl kontrolliert.

Daher beschränkt sich die Betrachtung an dieser Stelle auf diese wenigen Dokumente.

Es geht es vor allem darum die Dokumente genau zu betrachten und den Inhalt zu erfassen, um dann das theoretische Hintergrundwissen auf den praktischen Fall anzuwenden. Im Wesentlichen geht es wieder darum zügig zu erfassen was für ein Fahrzeug der Verkehrsteilnehmer führt und ob er die dafür erforderliche Fahrberechtigung (die Mofa-Prüfbescheinigung ist keine Fahrerlaubnis) besitzt.

Da die entsprechenden Daten aus den Dokumenten hervorgehen ist es unumgänglich diese zu kennen und vor allem zu wissen an welcher Stelle im Dokument die für die Kontrolle notwendigen Daten stehen.

Auf evtl. Sicherheitsmerkmale der Dokumente und das Erkennen von Komplettfälschungen etc. wird hier nicht eingegangen!

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1. Führerschein

Die einzelnen Fahrerlaubnisklassen und die dazugehörigen theoretischen Vorschriften sind in den vorangegangenen Studienabschnitten an der FHöV umfassend thematisiert worden. Sie werden an dieser Stelle daher nicht mehr detailliert erwähnt. Zum Nacharbeiten sind die Links bzw. Literaturangaben aus der Seitenleiste heranzuziehen.

An dieser Stelle wird nur noch einmal kurz und knapp die Blickführung während einer Kontrolle dargelegt.

Weiterhin werden hierzu ein paar Bilder zur Veranschaulichung angeboten.

Im Folgenden werden die Vorder- und Rückseite des EU-Kartenführerscheins abgebildet. Die für den ersten Blick wichtigsten Daten sind rot umrandet.

WICHTIG:
Für eine Anzeigenfertigung sind ggf. weitere Daten erforderlich, die hier nicht markiert sind! Die vollständigen Daten für eine Anzeige können an Hand der Vordrucke unter der Formulare - Seite ermittelt werden bzw. sind je nach Sachverhalt und Verstoß unterschiedlich!
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Stimmt die Person auf dem Lichtbild mit dem Verkehrsteilnehmer überein?

Stimmt der Name? (Evtl. Vergleich mit anderen ausgehändigten Dokumenten)

Erster Hinweis auf die Fahrerlaubnisklassen des Inhabers leicht versetzt unter dem Lichtbild.
In Spalte 9 Führerscheinklasse B suchen und die daneben liegenden Spalten 10 - 12 beachten.

Die letzte Zeile des Führerscheins (ebenfalls Ziff. 12) gilt für alle Fahrerlaubnisklassen.
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Weist Spalte 10 abweichend zu dem vorherigen Beispiel kein Datum sondern ein " * " auf ist das Erteilungsdatum in der linken oberen Ecke des Führerscheins zu finden.
Weitere Erkenntnisse sind in den Trainings (zunächst) nicht erforderlich. Die gemachten Ausführungen gelten analog natürlich auch für die Übrigen Fahrerlaubnisklassen.

Wichtig ist nur sorgfältig zu gucken. Insbesondere evtl. Auflagen / Beschränkungen in Zeile und/oder Spalte 12 sind zu beachten. Um Unsicherheiten und unnötigen Zeitverzug zu vermeiden, sollten zumindest folgende Schlüsselzahlen ins "Weiß ich auswendig" - Repertoire aufgenommen werden:
01
01.01
01.02
05.06
78
79
174
175
181
Sehhilfe und/oder Augenschutz
Brille
Kontaktlinsen
ohne Anhänger
Nur Fahrzeuge ohne Kupplungspedal (Automatik)
C1E > 12000kg, Achsen <= 3
Klasse L ohne lof - Zweck
auch Fahrzeuge bis 25 km/h o. 50 cm³ (nicht Klasse M,A1 oder A)
Klasse T, nur gültig für Kfz der Klasse S
Vordruck(e) zum EU-Kartenführerschein (zum Vergrößern klicken)
(Quelle: FeV – v. 07.01.2011 Anlage 8)
Vorderseite_EU-Führerschein Rückseite_EU-Führerschein
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2. Zulassungsbescheinigung Teil I

Die Zulassungsbescheinigung Teil I war Inhalt der theoretischen Ausbildung an der FHöV. Eine detaillierte Betrachtung unterbleibt daher an dieser Stelle. Zum Nacharbeiten sind die Links bzw. Literaturangaben aus der Seitenleiste heranzuziehen.

An dieser Stelle wird nur noch einmal kurz und knapp die Blickführung während einer Kontrolle dargelegt.

Weiterhin werden hierzu ein paar Bilder zur Veranschaulichung angeboten.

Zur besseren Übersicht ist die Zulassungsbescheinigung im Folgenden in 3 Teile aufgeteilt (an Hand der Knicklinien).


WICHTIG:
Für eine Anzeigenfertigung sind ggf. weitere Daten erforderlich, die hier nicht markiert sind! Die vollständigen Daten für eine Anzeige können an Hand der Vordrucke unter der Formulare - Seite ermittelt werden bzw. sind je nach Sachverhalt und Verstoß unterschiedlich!
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Stimmt das Kennzeichen mit dem am kontrollierten Fahrzeug überein?

Ist Fahrer auch Halter?
(Vor allem wichtig für die spätere Anzeigenfertigung; Ist Fahrer ungleich Halter kann zudem interessant sein, ob der Fahrer berechtigt mit dem Fahrzeug unterwegs ist.)
Entspricht der Fahrzeughersteller in der ZBI tatsächlich dem kontrollierten Fahrzeug?

(Man kann darüber hinaus selbstverständlich auch den Typ bzw. die Verkaufsbezeichnung vergleichen. Wichtig ist vor allem das alle anderen Daten auf diesem Abschnitt der ZBI zunächst unbeachtlich sind!)
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Das zulässige Gesamtgewicht ist in Feld F2 abzulesen!

Die Anzahl der Sitzplätze ist in Feld S.1 abzulesen!
HINWEIS:
Auf den Bildern sind nur die Daten umrandet, die für die Zuordnung FE Kl. B - PKW erforderlich sind.

In einzelnen Fachmodulen kommt der Zulassung und den Ausrüstungsvorschriften eine tragende Rolle zu! Demnach können im Grunde alle Daten aus der Zulassungsbescheinigung von Bedeutung sein!

Wenn nun alle Daten umrandet wird geht die Übersichtlichkeit wieder vollkommen verloren, daher wurde an dieser Stelle darauf verzichtet.
Vordruck(e) zur Zulassungsbescheinigung Teil 1 (zum Vergrößern klicken)
(Quelle: FZV – v. 03.02.2011 Anlage 5)
Vorderseite_ZBI Rückseite_ZBI
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3. Fahrzeugschein für Kurzzeitkennzeichen

Der Fahrzeugschein für Kurzzeitkennzeichen war Inhalt der theoretischen Ausbildung an der FHöV. Eine detaillierte Betrachtung unterbleibt daher an dieser Stelle. Zum Nacharbeiten sind die Links bzw. Literaturangaben aus der Seitenleiste heranzuziehen.
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DIN A7 Dokument, beidseitig bedruckt.

Hier: Vorderseite.
DIN A7 Dokument, beidseitig bedruckt.

Hier: Rückseite mit den handschriftlichen Eintragungen der Fahrzeugdaten.
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Vordruck(e) zum Fahrzeugschein für Kurzzeitkennzeichen (zum Vergrößern klicken)
(Quelle: FZV – v. 03.02.2011 Anlage 9)
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4. Fahrzeugscheinheft für Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen

Das Fahrzeugscheinheft für Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen war Inhalt der theoretischen Ausbildung an der FHöV. Eine detaillierte Betrachtung unterbleibt daher an dieser Stelle. Zum Nacharbeiten sind die Links bzw. Literaturangaben aus der Seitenleiste heranzuziehen.
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DIN A7 Dokument.

Hier: Vorderseite.

Die einzelnen Seiten entsprechen den Vordrucken aus der Anlage 10.

Daher wird auf eine Abbildung an dieser Stelle verzichtet.
Vordruck(e) zum Fahrzeugschein für Kurzzeitkennzeichen (zum Vergrößern klicken)
(Quelle: FZV – v. 03.02.2011 Anlage 10)
rotes rotes2
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5. Prüfungsbescheinigung Begleitetes Fahren ab 17

Die Prüfungsbescheinigung BF17 war Inhalt der theoretischen Ausbildung an der FHöV. Eine detaillierte Betrachtung unterbleibt daher an dieser Stelle. Zum Nacharbeiten sind die Links bzw. Literaturangaben aus der Seitenleiste heranzuziehen.

Die Bescheinigung ist übersichtlich und selbsterklärend!

Wichtig ist wie immer aufmerksame Betrachtung und genaues Lesen!

Zur Veranschaulichung ist im Folgenden eine Musterbescheinigung abgebildet.



WICHTIG:
Für eine Anzeigenfertigung sind ggf. weitere Daten erforderlich, die nicht aus der Prüfungsbescheinigung hervorgehen (z.B. die Adresse)! Da die Prüfungsbescheinigung kein Lichtbild enthält ist stets ein amtlicher Lichtbildausweis mitzuführen. Die vollständigen Daten für eine Anzeige können an Hand der Vordrucke unter der Formulare - Seite ermittelt werden bzw. sind je nach Sachverhalt und Verstoß unterschiedlich!
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So kann die Prüfungsbescheinigung BF17 aussehen. Die Anlage 8a zur FEV gibt zwar die grundsätzliche Form vor, lässt jedoch Abweichungen zu. (u.a. beim Einsatz maschineller Datenverarbeitung)

Letztendlich kann es damit vorkommen, dass einem in der Praxis unterschiedliche Bescheinigungen begegnen.
Vordruck zur Prüfungsbescheinigung BF17 (zum Vergrößern klicken)
(Quelle: FEV – v. 07.01.2011 Anlage 8a)
BF17
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6. Mofa-Prüfbescheinigung

Die Mofa-Prüfbescheinigung war Inhalt der theoretischen Ausbildung an der FHöV. Eine detaillierte Betrachtung unterbleibt daher an dieser Stelle. Zum Nacharbeiten sind die Links bzw. Literaturangaben aus der Seitenleiste heranzuziehen.

Die Bescheinigung ist übersichtlich und selbsterklärend!

Wichtig ist wie immer aufmerksame Betrachtung und genaues Lesen!

Zur Veranschaulichung ist im Folgenden eine Musterbescheinigung abgebildet.



WICHTIG:
Für eine Anzeigenfertigung sind ggf. weitere Daten erforderlich, die nicht aus der Mofa - Prüfbescheinigung hervorgehen. Die vollständigen Daten für eine Anzeige können an Hand der Vordrucke unter der Formulare - Seite ermittelt werden bzw. sind je nach Sachverhalt und Verstoß unterschiedlich!
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DIN A6 Dokument, grau.

Hier: Vorder- und Rückseite.

Dokument weist im Original noch einen Stempel der ausstellenden Stelle auf.
DIN A6 Dokument.

Hier: Innenseiten.

Dokument weist im Original noch ein Lichtbild des Inhabers und einen Stempel der ausstellenden Stelle auf.
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Vordruck zur Mofa-Prüfbescheinigung(zum Vergrößern klicken)
(Quelle: FEV – v. 07.01.2011 Anlage 2)
mofa mofa2 mofa4 mofa3
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7. COC-Zertifikat, Datenbestimmung, Einzelgenehmigung

Das COC-Zertifikat, die Datenbestimmung und die Einzelgenehmigung war Inhalt der theoretischen Ausbildung an der FHöV. Eine detaillierte Betrachtung unterbleibt daher an dieser Stelle. Zum Nacharbeiten sind die Links bzw. Literaturangaben aus der Seitenleiste heranzuziehen.

Hier treten in der Praxis immer wieder erhebliche Schwierigkeiten auf. Die Genehmigungen sind teilweise recht unübersichtlich und in ausländischer Sprache verfasst. Wie immer kommt der aufmerksamen Betrachtung und dem genauen Lesen eine entscheidende Bedeutung zu!
Unerlässlich ist zu wissen, welche Informationen aus der Genehmigung für die Kontrolle relevant sind. D.h. an Hand welcher Daten kann ich den Fahrzeugtyp bestimmen und prüfen, ob der Verkehrsteilnehmer eine Fahrerlaubnis braucht oder nicht.

Wer hier über keine oder nur unzureichende theoretische Hintergrundinformationen verfügt, wird in den Sachverhalten evtl. Schwierigkeiten bekommen!

Zur Veranschaulichung sind im Folgenden einige Beispiele von Einzelgenehmigungen etc. abgebildet.



WICHTIG:
Für eine Anzeigenfertigung sind ggf. weitere Daten erforderlich, die nicht aus der Genehmigung hervorgehen (z.B. die Adresse)! Die vollständigen Daten für eine Anzeige können an Hand der Vordrucke unter der Formulare - Seite ermittelt werden bzw. sind je nach Sachverhalt und Verstoß unterschiedlich!
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Genehmigung in Form der Allgemeinen Betriebserlaubnis.

Hier für ein Kraftfahrzeug der Marke Honda.

Das Dokument umfasst 6 zusammenhängende DIN A6 Seiten. Zur Veranschaulichung sind hier alle Seiten getrennt voneinander dargestellt.
Hierdurch wird deutlich, dass die Genehmigung viele Informationen enthält, die für die "einfache" Kontrolle nicht relevant sind.

Wichtige Daten sind "rot" umrandet.

Hier die Fahrgestellnummer.
(Fahrzeugidentifizierungsnummer, kurz FIN)
Schon die Überschrift "nicht amtliche Eintragungen" lässt erkennen, dass diese Seite für die Kontrolle i.d.R. uninteressant ist.

Hier können bis zu drei Eintragungen über den Fahrzeugeigentümer vorgenommen werden.

Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass Änderungen den Straftatbestand der Urkundenfälschung erfüllen können und daher unzulässig sind.
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Auch die Überschrift "Nichtamtlicher Teil" lässt eine analoge Annahme wie bei der vorherigen Abbildung zu.

Hier gibt der Hersteller einige Hinweise zur Genehmigung und wie bei einem evtl. Verlust zu verfahren ist.

Für die Kontrolle ebenfalls uninteressant.
Wichtiges Datum für die Bestimmung der Fahrzeugart ist "rot" umrandet.

Hier die Bezeichnung der Fahrzeugart laut Hersteller.
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Wichtige Daten für die Bestimmung der Fahrzeugart sind "rot" umrandet.

Hier der Hubraum, die Anzahl der Sitzplätze, sowie die zulässige Höchstgeschwindigkeit.
Weitere Fahrzeugdaten. Für die "einfache" Kontrolle ist kein Datum relevant.

Hier wird deutlich warum es im Zusammenhang mit der Kontrolle von Kleinkrafträdern bzw. Fahrzeugen mit Einzelgenehmigung etc. immer wieder zu Schwierigkeiten kommt.

Die relevanten Daten sind nicht bekannt, die Informationen können nicht gefiltert werden und letztendlich werden geistige Ressourcen verbraucht, die für andere Dinge dringender benötigt werden.
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Genehmigung in Form der Allgemeinen Betriebserlaubnis.

Hier für ein Kraftfahrzeug der Marke Peugeot.

Das Dokument hat DIN A5 Format und ist beidseitig bedruckt. Die Vorderseite besteht aus zwei zusammenhängenden DIN A6 Seiten. Auf der Rückseite sind die Fahrzeuginformationen auf DIN A5 abgedruckt. Zur Veranschaulichung sind hier die DIN A6 Seiten und die DIN A5 Seite getrennt voneinander dargestellt.
Hierdurch wird deutlich, dass auch diese Genehmigung viele Informationen enthält, die für die "einfache" Kontrolle nicht relevant sind.

Wichtige Daten sind "rot" umrandet.

Hier die Fahrgzeugidentifizierungsnummer. (FIN)
Schon die Überschrift "nicht amtliche Eintragungen" lässt erkennen, dass diese Seite für die Kontrolle i.d.R. uninteressant ist.

Hier können bis zu drei Eintragungen über den Fahrzeugeigentümer vorgenommen werden.

Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass Änderungen den Straftatbestand der Urkundenfälschung erfüllen können und daher unzulässig sind.
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Andere Form der Genehmigung. Hier sind alle Daten auf einer DIN A5 Seite dargestellt.

Auch hier sind die wichtigen Daten zur Bestimmung der Fahrzeugart "rot" umrandet.

Hier die Bezeichnung der Fahrzeugart laut Hersteller, der Hubraum, die Höchstgeschwindigkeit und die Anzahl der Sitzplätze.
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8. Versicherungsbescheinigung

Die Versicherungsbescheinigung war Inhalt der theoretischen Ausbildung an der FHöV. Eine detaillierte Betrachtung unterbleibt daher an dieser Stelle. Zum Nacharbeiten sind die Links bzw. Literaturangaben aus der Seitenleiste heranzuziehen.

Die Bescheinigung ist selbsterklärend und bereitet in der Regel keinerlei Probleme.

Zur Veranschaulichung sind im Folgenden einige Muster einer Versicherungsbescheinigung abgebildet.

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Versicherungsbescheinigung
(Quelle: AXA - Versicherung Vordruck Versicherungsbescheinigung gem. § 26 FZV)
Versicherungsbescheinigung
(Quelle: DEVK - Versicherung Vordruck Versicherungsbescheinigung gem. § 26 FZV)
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Versicherungsbescheinigung
(Quelle: CONCORDIA - Versicherung Vordruck Versicherungsbescheinigung gem. § 26 FZV)
Versicherungsbescheinigung in Scheckkartenformat. Das praktische Format ist neben dem Führerschein und dem Bundespersonalausweis inzwischen auch bei der Versicherungsbescheinigung gem. § 26 FZV anzutreffen.
(Quelle: SIGNAL IDUNA - Versicherung Vordruck Versicherungsbescheinigung gem. § 26 FZV)
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