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Formen der Verkehrskontrolle
Die Polizei hat bei erkannten Verkehrsverstößen die Aufgabe konsequent einzuschreiten. Hierzu sind die Verkehrsteilnehmer grundsätzlich anzuhalten und über die mit dem Fehlverhalten verbundenen Gefahren aufzuklären.
Die im Fachmodul trainierte Verkehrskontrolle wird unterschieden in
Allgemeine Grundsätze
Nachfolgende Grundsätze gelten für beide Formen der Verkehrskontrolle.
Verkehrskontrollen sind möglichst außerhalb des fließenden Verkehrs durchzuführen. Beim Anhalten ist die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu berücksichtigen. Insbesondere bei schlechten Straßen-, Witterungs oder Sichtverhältnissen ist besondere Vorsicht geboten.
Müssen Teile der Straße in Anspruch genommen werden, sind Kontrollen grundsätzlich auf Seitenstreifen oder auf der äußeren rechten Fahrbahnseite durchzuführen. Darüber hinaus sind Kontrollstellen ausreichend kenntlich zu machen.
Fahrzeuge folgender Personen bzw. Institutionen sind nur aus konkretem Anlass zu kontrollieren
a) Fzg. exterritorialer Personen
b) Bundeswehr
c) Stationierungskräfte
d) Zoll
e) Feuerwehr
f) Krankentransport und Hilfsdienste
g) Polizei
(Im Fachmodul wird entweder im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle ein Verkehrsverstoß festgestellt oder der Verkehrsverstoß wird vor dem Anhalten durch die Beamten beobachtet woraufhin dann das Einschreiten erfolgt. Andere Arten z.B. die Kontrolle besonderer Fahrzeuge oder auf Grund bestimmter Veranstaltungen etc. werden nicht behandelt. Die Ausführungen können aber im Grunde analog angewandt werden.)
Nachfolgende Grundsätze gelten für beide Formen der Verkehrskontrolle.
Verkehrskontrollen sind möglichst außerhalb des fließenden Verkehrs durchzuführen. Beim Anhalten ist die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu berücksichtigen. Insbesondere bei schlechten Straßen-, Witterungs oder Sichtverhältnissen ist besondere Vorsicht geboten.
Müssen Teile der Straße in Anspruch genommen werden, sind Kontrollen grundsätzlich auf Seitenstreifen oder auf der äußeren rechten Fahrbahnseite durchzuführen. Darüber hinaus sind Kontrollstellen ausreichend kenntlich zu machen.
Fahrzeuge folgender Personen bzw. Institutionen sind nur aus konkretem Anlass zu kontrollieren
a) Fzg. exterritorialer Personen
b) Bundeswehr
c) Stationierungskräfte
d) Zoll
e) Feuerwehr
f) Krankentransport und Hilfsdienste
g) Polizei
(Im Fachmodul wird entweder im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle ein Verkehrsverstoß festgestellt oder der Verkehrsverstoß wird vor dem Anhalten durch die Beamten beobachtet woraufhin dann das Einschreiten erfolgt. Andere Arten z.B. die Kontrolle besonderer Fahrzeuge oder auf Grund bestimmter Veranstaltungen etc. werden nicht behandelt. Die Ausführungen können aber im Grunde analog angewandt werden.)
1. Standkontrolle
Die Standkontrollen werden in allen Modulen durch eine Funkstreifenwagenbesatzung mit den entsprechenden Führungs- und Einsatzmitteln durchgeführt. Umfangreiche Kontrollstellen mit mehreren Einsatzmitteln werden in den Modulen nicht behandelt. Auf eine eingehende Betrachtung wird daher auch an dieser Stelle verzichtet.
(Die nachfolgenden Fotos einer kompletten Kontrollstelle zeigen die Variante "äußere rechte Fahrbahnseite". Dies ist den örtlichen Gegebenheiten im Bildungszentrum geschuldet und sollte keinesfalls als das "non plus ultra" verstanden werden! Die allgemeinen Aspekte zu den FEM sind jedoch auf alle Varianten analog anzuwenden)
Führungs- und Einsatzmittel
In den Trainings beim LAFP Polizei NRW stehen folgende Führungs- und Einsatzmittel (FEM) für eine Absicherung zur Verfügung:
(Im Folgenden sind die Fachausdrücke der FEM angegeben und nicht etwa die eingetragenen Markenzeichen einiger Hersteller)
Die Standkontrollen werden in allen Modulen durch eine Funkstreifenwagenbesatzung mit den entsprechenden Führungs- und Einsatzmitteln durchgeführt. Umfangreiche Kontrollstellen mit mehreren Einsatzmitteln werden in den Modulen nicht behandelt. Auf eine eingehende Betrachtung wird daher auch an dieser Stelle verzichtet.
(Die nachfolgenden Fotos einer kompletten Kontrollstelle zeigen die Variante "äußere rechte Fahrbahnseite". Dies ist den örtlichen Gegebenheiten im Bildungszentrum geschuldet und sollte keinesfalls als das "non plus ultra" verstanden werden! Die allgemeinen Aspekte zu den FEM sind jedoch auf alle Varianten analog anzuwenden)
Führungs- und Einsatzmittel
In den Trainings beim LAFP Polizei NRW stehen folgende Führungs- und Einsatzmittel (FEM) für eine Absicherung zur Verfügung:
(Im Folgenden sind die Fachausdrücke der FEM angegeben und nicht etwa die eingetragenen Markenzeichen einiger Hersteller)
fenwagen
Darüber hinaus stehen folgende FEM zur besseren Erkennbarkeit der Beamten zur Verfügung:
Aufbau
Es gibt keine Vorschrift die das Einrichten einer Verkehrskontrolle in dem hier trainierten Umfang zum Inhalt hat!
(Die Polizeidienstvorschrift (PDV) 201 weist zwar in der Anlage 6 beispielhaft den Aufbau einer Kontrollstelle aus, allerdings handelt es sich hierbei um eine "Großkontrolle" unter Einsatz einer Bereitschaftspolizeihundertschaft. Vor allem die Ausführungen zu den eingesetzten Beamten sind daher nicht auf die im FM1 trainierte Verkehrskontrolle übertragbar. Der Einsatz der Absperreinrichtungen kann dagegen sinngemäß angewandt werden.)
Ergo ist das Einrichten einer Kontrollstelle interpretationsfähig und -würdig. Hierbei sind hohe Maßstäbe anzulegen, um vor allem die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer und der eingesetzten Beamten zu gewährleisten. Nebenbei sind auch haftungsrechtliche Aspekte bei einem evtl. Unfall aufgrund einer unzureichenden Absicherung nicht zu unterschätzen.
Es ist daher unumgänglich bestehende Vorschriften, die sich auf ähnliche Situationen beziehen zu berücksichtigen und analog bzw. zumindest sinngemäß anzuwenden.
Es gibt keine Vorschrift die das Einrichten einer Verkehrskontrolle in dem hier trainierten Umfang zum Inhalt hat!
(Die Polizeidienstvorschrift (PDV) 201 weist zwar in der Anlage 6 beispielhaft den Aufbau einer Kontrollstelle aus, allerdings handelt es sich hierbei um eine "Großkontrolle" unter Einsatz einer Bereitschaftspolizeihundertschaft. Vor allem die Ausführungen zu den eingesetzten Beamten sind daher nicht auf die im FM1 trainierte Verkehrskontrolle übertragbar. Der Einsatz der Absperreinrichtungen kann dagegen sinngemäß angewandt werden.)
Ergo ist das Einrichten einer Kontrollstelle interpretationsfähig und -würdig. Hierbei sind hohe Maßstäbe anzulegen, um vor allem die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer und der eingesetzten Beamten zu gewährleisten. Nebenbei sind auch haftungsrechtliche Aspekte bei einem evtl. Unfall aufgrund einer unzureichenden Absicherung nicht zu unterschätzen.
Es ist daher unumgänglich bestehende Vorschriften, die sich auf ähnliche Situationen beziehen zu berücksichtigen und analog bzw. zumindest sinngemäß anzuwenden.
Elemente der Absicherung:
Warneinrichtungen können behelfsmäßig oder zusätzlich zu Absperrgeräten verwendet werden (Anlage 4 zu § 43 III StVO). Sie können Absperrgeräte jedoch nicht ersetzen. Sie dienen zur frühzeitigen bzw. auffälligen Warnung (…)
Faltsignal
Das Faltsignal ist eine sog. (Vor-)Warneinrichtung. Es dient der frühzeitigen und auffälligen Warnung vor der Kontrollstelle. Es kann die Absperrung bzw. Kenntlichmachung des Kontrollortes nicht ersetzen. Es ist daher zusätzlich zur Absperrung einzusetzen und insofern auch nicht als Teil der Selbigen.1
Das Faltsignal ist eine sog. (Vor-)Warneinrichtung. Es dient der frühzeitigen und auffälligen Warnung vor der Kontrollstelle. Es kann die Absperrung bzw. Kenntlichmachung des Kontrollortes nicht ersetzen. Es ist daher zusätzlich zur Absperrung einzusetzen und insofern auch nicht als Teil der Selbigen.1
Die Frage, in welcher Entfernung das Faltsignal vor der eigentlichen Kontrollstelle aufzustellen ist, ist eine Einzelfallentscheidung. Als Anhaltspunkte dienen hier die Straßenverkehrsordnung (StVO), sowie die RSA 21.
Gem. § 15 StVO hat der liegengebliebene Verkehrsteilnehmer bei schnellem Verkehr in etwa 100m Entfernung eine Vorabsicherung (hier: Warndreieck) zur eigentlichen Gefahrenstelle (hier: PKW) aufzustellen.
Tabelle B-1 RSA 21 Teil B sieht für eine 2-streifige Straße innerorts eine Entfernung von 50-70m vor. Ist die Geschwindigkeit reduziert (30 km/h) reicht eine Entfernung von 30-50m.
Unter Zugrundelegung dieser Vorschriften ist der Verfasser der Ansicht, dass das Faltsignal mindestens 30m vor der Kontrollstelle aufzustellen ist.
(Selbstverständlich werden dadurch Verkehrssünder auch frühzeitig gewarnt und können ihr verkehrswidriges Verhalten evtl. noch abstellen. Dieser Umstand ist aber hinzunehmen, insofern genießt die Verkehrssicherheit höhere Priorität. Darüber hinaus steht es der Polizei frei einen sog. Aufklärungsposten einzusetzen der sich noch vor der Warneinrichtung postiert und erkannte Verstöße via Funk übermittelt.)
Wichtig:
Dies gilt nur für das Trainingsgelände, da es sich hierbei um eine 30 km/h - Zone handelt! Insbesondere auf Bundesautobahnen ist die Vorabsicherung in wesentlich größerer Entfernung aufzustellen!
Gem. § 15 StVO hat der liegengebliebene Verkehrsteilnehmer bei schnellem Verkehr in etwa 100m Entfernung eine Vorabsicherung (hier: Warndreieck) zur eigentlichen Gefahrenstelle (hier: PKW) aufzustellen.
Tabelle B-1 RSA 21 Teil B sieht für eine 2-streifige Straße innerorts eine Entfernung von 50-70m vor. Ist die Geschwindigkeit reduziert (30 km/h) reicht eine Entfernung von 30-50m.
Unter Zugrundelegung dieser Vorschriften ist der Verfasser der Ansicht, dass das Faltsignal mindestens 30m vor der Kontrollstelle aufzustellen ist.
(Selbstverständlich werden dadurch Verkehrssünder auch frühzeitig gewarnt und können ihr verkehrswidriges Verhalten evtl. noch abstellen. Dieser Umstand ist aber hinzunehmen, insofern genießt die Verkehrssicherheit höhere Priorität. Darüber hinaus steht es der Polizei frei einen sog. Aufklärungsposten einzusetzen der sich noch vor der Warneinrichtung postiert und erkannte Verstöße via Funk übermittelt.)
Wichtig:
Dies gilt nur für das Trainingsgelände, da es sich hierbei um eine 30 km/h - Zone handelt! Insbesondere auf Bundesautobahnen ist die Vorabsicherung in wesentlich größerer Entfernung aufzustellen!
Das Faltsignal steht in 30m Entfernung zum Anhalteort.
Das Faltsignal ist hier Bestandteil der Absicherung. Zudem ist die Entfernung zwischen Faltsignal und "Aktionsraum" viel zu gering.
Hier ist das Faltsignal kein Element der Vorabsicherung mehr, es ist vielmehr Absicherungselement.
Leitkegel
Leitkegel sind Absperrgeräte i.S.d. Anlage 4 zu § 43 III StVO. Die Leitkegel sind einzusetzen um einen Fahrstreifen abzusperren, die Fahrbahn zu verjüngen und dadurch eine niedrigere Geschwindigkeit der passierenden Fahrzeuge zu gewährleisten.
Leitkegel sind Absperrgeräte i.S.d. Anlage 4 zu § 43 III StVO. Die Leitkegel sind einzusetzen um einen Fahrstreifen abzusperren, die Fahrbahn zu verjüngen und dadurch eine niedrigere Geschwindigkeit der passierenden Fahrzeuge zu gewährleisten.
Hier werden Leitkegel eingesetzt, um eine 2-streifige Fahrbahn auf einen Fahrstreifen zu verjüngen.
Der liegende Leitkegel soll die Spitze eines Pfeils symbolisieren, um dem Verkehrsteilnehmer die Fahrtrichtung vorzugeben.
Eine Rechtswirkung wird hierdurch nicht erzielt. Fraglich scheint zudem, ob die Verkehrsteilnehmer die Symbolik überhaupt verstehen.
Darüber hinaus wird nach den RSA 21 die Wirkung des Leitkegels eng mit seiner Höhe verknüpft (höhere Geschwindigkeit = höherer Leitkegel), ein Umstürzen bzw. Hinlegen desselbigen ist deshalb widersinnig.
Eine Rechtswirkung wird hierdurch nicht erzielt. Fraglich scheint zudem, ob die Verkehrsteilnehmer die Symbolik überhaupt verstehen.
Darüber hinaus wird nach den RSA 21 die Wirkung des Leitkegels eng mit seiner Höhe verknüpft (höhere Geschwindigkeit = höherer Leitkegel), ein Umstürzen bzw. Hinlegen desselbigen ist deshalb widersinnig.
Auch hier werden Leitkegel eingesetzt, um eine 2-streifige Fahrbahn auf einen Fahrstreifen zu verjüngen. Allerdings wird völlig außer Acht gelassen, dass kein mehrspuriges Fahrzeug mehr passieren kann. Die Fahrzeuge werden im Grunde in die parkenden Fahrzeuge "geführt".
Hier werden Leitkegel eingesetzt, um einen Sicherheitsbereich auf der Fahrerseite des angehaltenen Fahrzeugs zu schaffen.
Auch die geöffnete Fahrertür befindet sich noch innerhalb des Sicherheitsbereichs.
Auch die geöffnete Fahrertür befindet sich noch innerhalb des Sicherheitsbereichs.
Warnleuchten
Die Warnleuchten können sowohl zur Vorwarnung, als auch zur Absperrung eingesetzt werden.
Die Warnleuchten können sowohl zur Vorwarnung, als auch zur Absperrung eingesetzt werden.
Kombination von Warnleuchte und Faltsignal. Vorabsicherung mit guter Erkennbarkeit.
Hier sind 2 Warnleuchten als Vorabsicherung eingesetzt. Sie sind links und rechts der Richtungsfahrbahn aufgestellt. (sog. "Tor")
Diese Art der Vorabsicherung empfiehlt sich vor allem auf Straßen mit höherer Geschwindigkeit, wie Bundesautobahnen oder Bundesstraßen.
Diese Art der Vorabsicherung empfiehlt sich vor allem auf Straßen mit höherer Geschwindigkeit, wie Bundesautobahnen oder Bundesstraßen.
Warnleuchten als Teil der Absicherung bzw. Absperrung. Hier im Wechsel mit Leitkegeln.
Funkstreifenwagen
Folgende Aspekte sind beim Abstellen des Funkstreifenwagens zu berücksichtigen:
Folgende Aspekte sind beim Abstellen des Funkstreifenwagens zu berücksichtigen:
- maximale Signalwirkung
- Schaffung eines Sicherheitsbereichs für die Beamten
- evtl. zügige Losfahrt zwecks Verfolgung gewährleisten
- Aufnahmewinkel der Eigensicherungskamera
Der Funkstreifenwagen sollte grundsätzlich parallel zum Fahrbahnverlauf in Fahrtrichtung abgestellt werden. Zwar spricht gegen eine leichte Schrägstellung nichts. Sollte aber ein gewisser Winkel überschritten werden (vgl. Bild oben rechts) sind die Signalwirkung nach hinten, der Aufnahmewinkel der Eigensicherungskamera und die zügige Losfahrt zwecks "Verfolgung" eingeschränkt bzw. nicht mehr möglich.
Blick aus dem Innenraum durch die Frontscheibe des Funkstreifenwagens. Die Fotos stellen den eingeschränkten Aufnahmebereich der Eigensicherungskamera dar, sollte der Funkstreifenwagen zu schräg zum Fahrbahnverlauf aufgestellt werden.
(Da die Aufnahmen mit einer Fotokamera gemacht wurden und nicht mit der Eigensicherungskamera stellen sie selbstverständlich nur einen Anhaltspunkt dar.)
(Da die Aufnahmen mit einer Fotokamera gemacht wurden und nicht mit der Eigensicherungskamera stellen sie selbstverständlich nur einen Anhaltspunkt dar.)
Der rechte Vorderreifen hat Kontakt mit dem Bordstein. Sollte eine zügige Nachfahrt erforderlich sein, drohen unnötige Verzögerung und Reifenschäden.
Reifen einschlagen
Die Begründung der eingeschlagenen Reifen hatte seinen Ursprung in der Annahme, dass im Falle eines Auffahrunfalls durch den nachfolgenden Verkehr der Funkstreifenwagen nicht "stur" geradeaus in den Sicherheitsbereich der Beamten geschoben wird, sondern rechts in Richtung Fahrbahnrand. (sog. "Wegrollsicherung" u.U. beim Parken im Gefälle Pflicht; vgl. § 14 StVO)
Je nach Auffahrgeschwindigkeit ist dieser Umstand allerdings überflüssig, da bei höheren Geschwindigkeiten der Funkstreifenwagen soweit beschleunigt wird, dass der Lenkeinschlag nicht mehr auf die Fahrbahn übertragen wird, mit der Folge, dass der Funkstreifenwagen in jedem Fall in den Sicherheitsbereich gelangt.
Letztendlich ist es nicht falsch, aber evtl. wirkungslos!
Beleuchtungseinrichtungen
Grundsätzlich gilt: Je mehr Licht, desto besser. D.h. Warnblinkanlage und Blaulicht sind einzuschalten.
(Sollte die Kontrollstelle außerhalb des fließenden Verkehrs aufgebaut sein und der Funkstreifenwagen dementsprechend neben der Fahrbahn, auf einem Parkplatz etc. stehen ist das Einschalten der Beleuchtungseinrichtungen obsolet.)
Position der Beamten
Wie oben bereits erwähnt wird die Verkehrskontrolle mit einer Funkstreifenwagenbesatzung durchgeführt. Die Aufgabenbereiche der Beamten werden in Kontrollierender und Sichernder aufgeteilt. Genaue Ausführungen zu den Positionen und Sicherheitsbedingungen der beiden Beamten werden aus polizeitaktischen Gründen an dieser Stelle nicht gemacht.
Die Begründung der eingeschlagenen Reifen hatte seinen Ursprung in der Annahme, dass im Falle eines Auffahrunfalls durch den nachfolgenden Verkehr der Funkstreifenwagen nicht "stur" geradeaus in den Sicherheitsbereich der Beamten geschoben wird, sondern rechts in Richtung Fahrbahnrand. (sog. "Wegrollsicherung" u.U. beim Parken im Gefälle Pflicht; vgl. § 14 StVO)
Je nach Auffahrgeschwindigkeit ist dieser Umstand allerdings überflüssig, da bei höheren Geschwindigkeiten der Funkstreifenwagen soweit beschleunigt wird, dass der Lenkeinschlag nicht mehr auf die Fahrbahn übertragen wird, mit der Folge, dass der Funkstreifenwagen in jedem Fall in den Sicherheitsbereich gelangt.
Letztendlich ist es nicht falsch, aber evtl. wirkungslos!
Beleuchtungseinrichtungen
Grundsätzlich gilt: Je mehr Licht, desto besser. D.h. Warnblinkanlage und Blaulicht sind einzuschalten.
(Sollte die Kontrollstelle außerhalb des fließenden Verkehrs aufgebaut sein und der Funkstreifenwagen dementsprechend neben der Fahrbahn, auf einem Parkplatz etc. stehen ist das Einschalten der Beleuchtungseinrichtungen obsolet.)
Position der Beamten
Wie oben bereits erwähnt wird die Verkehrskontrolle mit einer Funkstreifenwagenbesatzung durchgeführt. Die Aufgabenbereiche der Beamten werden in Kontrollierender und Sichernder aufgeteilt. Genaue Ausführungen zu den Positionen und Sicherheitsbedingungen der beiden Beamten werden aus polizeitaktischen Gründen an dieser Stelle nicht gemacht.
Sonstiges:
Passieren von großen Fahrzeugen
Auch größere Fahrzeuge können eine in der zuvor beschriebenen Art aufgebaute Kontrollstelle passieren. Dass dies nicht völlig problemlos geschieht ist beabsichtigt, denn hohe Geschwindigkeiten sollen beim Passieren verhindert werden, um die Beamten nicht unnötig in Gefahr zu bringen!
Auch größere Fahrzeuge können eine in der zuvor beschriebenen Art aufgebaute Kontrollstelle passieren. Dass dies nicht völlig problemlos geschieht ist beabsichtigt, denn hohe Geschwindigkeiten sollen beim Passieren verhindert werden, um die Beamten nicht unnötig in Gefahr zu bringen!
Auf beiden Bildern passieren breite Fahrzeuge die Kontrollstelle. Die grünen Pfeile deuten auf den geschaffenen Sicherheitsbereich. Hier ist genügend Raum, um ein nahezu gefahrloses Öffnen der Fahrertür des Funkstreifenwagens zu gewährleisten.
Die blauen Pfeile zeigen, dass auch für breitere Fahrzeuge ausreichend Platz zum Passieren der Kontrollstelle bleibt. Dass die Fahrzeuge unter Umständen ihre Geschwindigkeit stark reduzieren müssen ist beabsichtigt, um die Gefahren für die Beamten zu minimieren.
Die blauen Pfeile zeigen, dass auch für breitere Fahrzeuge ausreichend Platz zum Passieren der Kontrollstelle bleibt. Dass die Fahrzeuge unter Umständen ihre Geschwindigkeit stark reduzieren müssen ist beabsichtigt, um die Gefahren für die Beamten zu minimieren.
Wohin mit dem Anhaltestab
Wie oben bereits erwähnt wird die Verkehrskontrolle im Fachmodul 1 mit einer Funkstreifenwagenbesatzung durchgeführt. D.h. es gibt keinen separaten Anhalteposten. Es ist daher erforderlich den Anhaltestab nach dem Einweisen des Verkehrsteilnehmers abzulegen, um mit "freien Händen" die Kontrolle abwickeln zu können.
Wie oben bereits erwähnt wird die Verkehrskontrolle im Fachmodul 1 mit einer Funkstreifenwagenbesatzung durchgeführt. D.h. es gibt keinen separaten Anhalteposten. Es ist daher erforderlich den Anhaltestab nach dem Einweisen des Verkehrsteilnehmers abzulegen, um mit "freien Händen" die Kontrolle abwickeln zu können.
Der Anhaltestab wurde in die obere Öffnung eines Leitkegels gesteckt. Mögliche Variante, um den Anhaltestab "loszuwerden" ohne ihn auf der Straße ablegen zu müssen oder ihn "verletzungsträchtig" am Körper zu tragen.
2. Kontrolle aus dem fließenden Verkehr
Das Anhalten aus dem fließenden Verkehr kann mittels Anhaltesignalgeber sowohl von hinten, als auch von vorne erfolgen.
Beide Varianten bieten je nach Anhaltesituation und -ort Vor- und Nachteile. Weitere Informationen können durch berechtigte Personen u.a. dem Leitfaden 371 entnommen werden und werden an dieser Stelle nicht gegeben.
Das Anhalten aus dem fließenden Verkehr kann mittels Anhaltesignalgeber sowohl von hinten, als auch von vorne erfolgen.
Beide Varianten bieten je nach Anhaltesituation und -ort Vor- und Nachteile. Weitere Informationen können durch berechtigte Personen u.a. dem Leitfaden 371 entnommen werden und werden an dieser Stelle nicht gegeben.
Das linke Foto zeigt den "Stop" - Knopf im Bedienteil NRW des Anhaltesignalgebers. Das rechte Foto zeigt den Anhaltesignalgeber -vorn- in Betrieb. Hier am Beispiel des VW T5. Bei den Funkstreifenwagen VW B6 ist der Anhaltesignalgeber Bestandteil der TOPas bzw. der RTK Anlage.
Das linke Foto zeigt den "Folgen" - Knopf im Bedienteil NRW des Anhaltesignalgebers. Das rechte Foto zeigt den Anhaltesignalgeber -hinten- in Betrieb. Hier am Beispiel des VW T5. Bei den Funkstreifenwagen VW B6 ist der Anhaltesignalgeber Bestandteil der TOPas bzw. der RTK Anlage.
Auch bei dieser Form der Verkehrskontrolle hat die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer und die der Beamten oberste Priorität. Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass hier jedoch nur der Funkstreifenwagen als Absicherung zur Verfügung steht. Leitkegel, Warnleuchten und das Faltsignal werden also nach dem Anhalten des Verkehrsteilnehmers nicht aufgebaut.
Funkstreifenwagen
Daher sind auch bei dieser Form der Kontrolle folgende Aspekte beim Abstellen des Funkstreifenwagens zu berücksichtigen:
Funkstreifenwagen
Daher sind auch bei dieser Form der Kontrolle folgende Aspekte beim Abstellen des Funkstreifenwagens zu berücksichtigen:
- maximale Signalwirkung
- Schaffung eines Sicherheitsbereichs für die Beamten
- evtl. zügige Los- bzw. Weiterfahrt zwecks Verfolgung gewährleisten
- Aufnahmewinkel der Eigensicherungskamera
Paralleles Abstellen des Funkstreifenwagens schafft einen Sicherheitsbereich und durch die rückwärtigen Beleuchtungseinrichtungen und das Blaulicht eine maximale Signalwirkung für den nachfolgenden Verkehr.
Auf dem rechten Bild hat der Vorderreifen Kontakt mit dem Bordstein. Sollte eine zügige Nachfahrt erforderlich sein, drohen unnötige Verzögerung und Reifenschäden, auch die Signalwirkung nach hinten und der Sicherheitsbereich ist eingeschränkt.
Auf dem rechten Bild hat der Vorderreifen Kontakt mit dem Bordstein. Sollte eine zügige Nachfahrt erforderlich sein, drohen unnötige Verzögerung und Reifenschäden, auch die Signalwirkung nach hinten und der Sicherheitsbereich ist eingeschränkt.
Blick aus dem Innenraum durch die Frontscheibe des Funkstreifenwagens. Die Fotos stellen den eingeschränkten Aufnahmebereich der Eigensicherungskamera dar, sollte der Funkstreifenwagen zu schräg zum Fahrbahnverlauf aufgestellt werden.
(Da die Aufnahmen mit einer Fotokamera gemacht wurden und nicht mit der Eigensicherungskamera stellen sie selbstverständlich nur einen Anhaltspunkt dar.)
(Da die Aufnahmen mit einer Fotokamera gemacht wurden und nicht mit der Eigensicherungskamera stellen sie selbstverständlich nur einen Anhaltspunkt dar.)
Reifen einschlagen
Die Begründung der eingeschlagenen Reifen hatte seinen Ursprung in der Annahme, dass im Falle eines Auffahrunfalls durch den nachfolgenden Verkehr der Funkstreifenwagen nicht "stur" geradeaus in den Sicherheitsbereich der Beamten geschoben wird, sondern rechts in Richtung Fahrbahnrand. (sog. "Wegrollsicherung" u.U. beim Parken im Gefälle Pflicht; vgl. § 14 StVO)
Je nach Auffahrgeschwindigkeit ist dieser Umstand allerdings überflüssig, da bei höheren Geschwindigkeiten der Funkstreifenwagen soweit beschleunigt wird, dass der Lenkeinschlag nicht mehr auf die Fahrbahn übertragen wird, mit der Folge, dass der Funkstreifenwagen in jedem Fall in den Sicherheitsbereich gelangt.
Letztendlich ist es nicht falsch, aber evtl. wirkungslos!
Beleuchtungseinrichtungen
Grundsätzlich gilt: Je mehr Licht, desto besser. D.h. Warnblinkanlage und Blaulicht sind einzuschalten.
(Sollte das Fahrzeug letztendlich außerhalb des fließenden Verkehrs angehalten werden und auch der Funkstreifenwagen dementsprechend neben der Fahrbahn, auf einem Parkplatz etc. stehen, ist das Einschalten der Beleuchtungseinrichtungen obsolet.)
Position der Beamten
Wie oben bereits erwähnt wird die Verkehrskontrolle mit einer Funkstreifenwagenbesatzung durchgeführt. Die Aufgabenbereiche der Beamten werden in Kontrollierender und Sichernder aufgeteilt. Genaue Ausführungen zu den Positionen und Sicherheitsbedingungen der beiden Beamten werden aus polizeitaktischen Gründen an dieser Stelle nicht gemacht.
Die Begründung der eingeschlagenen Reifen hatte seinen Ursprung in der Annahme, dass im Falle eines Auffahrunfalls durch den nachfolgenden Verkehr der Funkstreifenwagen nicht "stur" geradeaus in den Sicherheitsbereich der Beamten geschoben wird, sondern rechts in Richtung Fahrbahnrand. (sog. "Wegrollsicherung" u.U. beim Parken im Gefälle Pflicht; vgl. § 14 StVO)
Je nach Auffahrgeschwindigkeit ist dieser Umstand allerdings überflüssig, da bei höheren Geschwindigkeiten der Funkstreifenwagen soweit beschleunigt wird, dass der Lenkeinschlag nicht mehr auf die Fahrbahn übertragen wird, mit der Folge, dass der Funkstreifenwagen in jedem Fall in den Sicherheitsbereich gelangt.
Letztendlich ist es nicht falsch, aber evtl. wirkungslos!
Beleuchtungseinrichtungen
Grundsätzlich gilt: Je mehr Licht, desto besser. D.h. Warnblinkanlage und Blaulicht sind einzuschalten.
(Sollte das Fahrzeug letztendlich außerhalb des fließenden Verkehrs angehalten werden und auch der Funkstreifenwagen dementsprechend neben der Fahrbahn, auf einem Parkplatz etc. stehen, ist das Einschalten der Beleuchtungseinrichtungen obsolet.)
Position der Beamten
Wie oben bereits erwähnt wird die Verkehrskontrolle mit einer Funkstreifenwagenbesatzung durchgeführt. Die Aufgabenbereiche der Beamten werden in Kontrollierender und Sichernder aufgeteilt. Genaue Ausführungen zu den Positionen und Sicherheitsbedingungen der beiden Beamten werden aus polizeitaktischen Gründen an dieser Stelle nicht gemacht.